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   VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10   

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VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10 (https://dejure.org/2010,12313)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.04.2010 - 1 B 217/10 (https://dejure.org/2010,12313)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 (https://dejure.org/2010,12313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von Beförderungsentscheidungen bei überwiegender Wahrnehmung von Funktionstätigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezugnahme auf Funktionstätigkeiten i.S.d. § 3 Nr. 4 Verordnung (VO) zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 Bundesbesoldungsgesetz a.F. (BBesG a.F.) in Stellenausschreibung und Auswahlverfahren nach Zeitablauf; Vergabe von nicht bestimmten Dienstposten zugeordneten Beförderungsplanstellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugnahme auf Funktionstätigkeiten i.S.d. § 3 Nr. 4 Verordnung (VO) zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 Bundesbesoldungsgesetz a.F. ( BBesG a.F.) in Stellenausschreibung und Auswahlverfahren nach Zeitablauf; Vergabe von nicht bestimmten Dienstposten zugeordneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschlüsse vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 sowie vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).

    Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07), in der das Bundesverfassungsgericht die Nachholung der schriftlich niederzulegenden, aber unterlassenen Auswahlerwägungen im gerichtlichen Eilverfahren für unzulässig erachtet hat, ist es geboten, die zunächst unterbliebene Dienstpostenbewertung spätestens im Rahmen des behördlichen Auswahlverfahrens nachzuholen.

  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Mit der abstrakten Beschreibung der notwendigen Fähigkeiten sowie dem Hinweis darauf, dass es um Funktionstätigkeiten im Sinne von § 3 Nr. 4 der (noch weiter anzuwendenden) VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG (a. F.) geht, hat der Antragsgegner die im Rahmen der Topfwirtschaft zu stellenden Anforderungen an die Ausschreibung deshalb erfüllt (vgl. hierzu ausführlich Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -).

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 -, vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngerer Zeit vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 - und vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -) ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung rechtzeitig nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

  • VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02

    Dienstliche Beurteilung - Benachteiligungsverbot - Erwähnung der Tätigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Eine darüber hinausgehende Würdigung ihrer Tätigkeit als Frauenbeauftragte war nicht erforderlich, da der Dienstherr mit der Erwähnung der Übertragung des Amtes sowie der gewährten Entlastung von den sonstigen dienstlichen Aufgaben dem Gebot, der dienstlichen Beurteilung einen vollständigen und richtigen Sachverhalt zugrunde zu legen, nachgekommen ist (s. Hess VGH, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 UE 571/02 -, veröffentlicht in von Roetteken, HGlG, Band 2 "Rechtsprechung", Nr. 11 zu § 20 HGlG).

    Eine zu positive Heraushebung ihrer Erfolge ist in der Vergangenheit von einzelnen Frauenbeauftragten schon als eine derartige Benachteiligung empfunden worden (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 03.06.2003, a. a. O.), so dass die geübte Zurückhaltung des Antragsgegners nicht zu beanstanden ist.

  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vor der Zuordnung von freien höherwertigen Planstellen zu bestimmten Dienstposten regelmäßig eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung geboten (so ausdrücklich Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 ff.).

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 -, vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngerer Zeit vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 - und vom 17.01.2008 - 1 TG 1899/07 -) ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung rechtzeitig nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2003 - 1 A 3128/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Insbesondere lässt sich die nach §§ 18, 25 BBesG (a. F.) gebotene Unterscheidung zwischen dem Eingangsamt und den Beförderungsämtern nicht durchgängig nachvollziehen, was ebenso wie bei den - in der Rechtsprechung gleichwohl tolerierten (vgl. die Nachweise in OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.05.2003 - 1 A 3128/00 - IÖD 2004, 17) - gebündelten Dienstposten zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung führen kann (vgl. zu letzterem Hess. VGH, Urteil vom 9.3.2010 - 1 A 286/09 -).

    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (vgl. Entscheidungen des OVG Weimar vom 24.09.2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17.09.2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30.01.1997 - 2 B 10052/97 -für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 06.09.2007 - 1 B 754/07 - und vom 28.05.2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 03.12.2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 08.02.1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne letztlich durchgreifende Bedenken für den Bund) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv-öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Eine derartige Ausschreibung ist weder durch § 8 Abs. 1 Satz 2 HGLG noch durch sonstige rechtliche Vorgaben ausgeschlossen; der Dienstherr muss sich lediglich während des laufenden Auswahlverfahrens an sein selbst gesetztes Anforderungsprofil halten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58 ff).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Darüber hinaus sind dienstliche Beurteilungen ohnehin nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar, denn die Beurteilung stellt einen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis dar, den das Gericht nur auf die Einhaltung der Grenzen der Beurteilungsermächtigung kontrollieren kann (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit den Urteilen vom 23.11.1966 - 6 C 94.63 - oder vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschlüsse vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 sowie vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Aus diesem Umstand lässt sich jedoch weder die generelle Unzulässigkeit der in vielen Behörden bundesweit praktizierten Topfwirtschaft herleiten (vgl. Entscheidungen des OVG Weimar vom 24.09.2007 - 2 EO 581/06 - für Thüringen; des OVG Koblenz vom 17.09.2007 - 2 B 10807/07 - und vom 30.01.1997 - 2 B 10052/97 -für Rheinland-Pfalz; des OVG Münster vom 06.09.2007 - 1 B 754/07 - und vom 28.05.2003 - 1 A 3128/00 - für Nordrhein-Westfalen; des VGH München vom 03.12.2002 - 3 CE 02.2619 - für Bayern; des VGH Mannheim vom 08.02.1996 - 4 S 47/96 - für Baden-Württemberg; des OVG Lüneburg vom 19.12.1995 - 5 M 7168/95 - für Niedersachsen sowie des BVerwG vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 - zwar unter Äußerung rechtlicher Zweifel, aber ohne letztlich durchgreifende Bedenken für den Bund) noch führt dieser Verfahrensmangel in jedem Fall zur Verletzung des subjektiv-öffentlichen Rechts eines Beamten auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10
    Denn die Antragstellerin wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschlüsse vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 sowie vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 1 A 286/09

    Beförderungspraxis mittels Ranglisten nach der Gesamtnote; keine vorrangige

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 2 B 10807/07

    Zulässigkeit funktionsgruppenspezifischer Bewirtschaftung von

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 5 M 7168/95

    Beförderung; Dienstposten; Fliegende Ausschreibung

  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09

    Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 1 B 754/07

    Konkurrentenklage gegen die Beförderung eines Mitbewerbers nach der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 4 S 47/96

    Besetzung einer Beförderungsstelle - Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 3 CE 02.2619
  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
    Nach Feststellung des Dienstpostens, der die Zuordnung einer höherwertigen Planstelle rechtfertigt, ist anschließend nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu entscheiden, welchem Beamten dieser Dienstposten zu übertragen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a.a.O., Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 ff. und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 - ZBR 2011, 45 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, vom 16. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff., vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - und vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 - a.a.O.) ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung rechtzeitig nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

  • OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09

    Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum

    Sie ist trotz einiger Bedenken von der Rechtsprechung im Wesentlichen letztlich unbeanstandet geblieben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 [363], unter Hinweis auf die rechtliche Zweifelhaftigkeit im Hinblick auf §§ 18 ff. BBesG; ferner Beschluss vom 7. Juli 2008 - 6 P 13/07 - BVerwGE 131, 267 [269], m. w. Nw.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 S 47/96 - Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 CE 02.2619 - Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 B 217/10 - ZBR 2011, 45, m. w. N. zur Rspr. des VGH; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, u. a. grundlegender Beschluss vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 B 10807/07 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1995 - 3 M 1/95 - Juris; VG Weimar, Beschluss vom 21. August 2007 - 4 E 892/07 We - n. v.).
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